In der Schweiz ist jeder für die Qualität seines Honigs und der daraus produzierten Produkte selber verantwortlich. Wer Honig produziert und in Verkehr bringt ist Lebensmittelproduzent und ist verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu befolgen. In Verkehr bringen bedeutet jede Form der entgeltlichen (Verkauf) oder auch unentgeltlichen Abgabe (Geschenk).

 

Auf bienen.ch gibt es ausführliche Dokumente zum Thema Honigverkauf:

 

Zusammenstellung von Gesetzesgrundlagen zum Honigverkauf

Honig korrekt ettiketieren

Beschriftungsprogramm

 

Der Verein bienen.ch hat zudem ein eigenes Qualitätssiegel und hat sich zum Ziel gesetzt, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Qualität zu garantieren. Mehr Informationen zum sogenannten Siegelimker findest du hier.