In der Schweiz ist jeder für die Qualität seines Honigs und der daraus produzierten Produkte selber verantwortlich. Wer Honig produziert und in Verkehr bringt ist Lebensmittelproduzent und ist
verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu befolgen. In Verkehr bringen bedeutet jede Form der entgeltlichen (Verkauf) oder auch
unentgeltlichen Abgabe (Geschenk).
Auf bienen.ch gibt es ausführliche Dokumente zum Thema Honigverkauf:
Zusammenstellung von Gesetzesgrundlagen zum Honigverkauf
Honig korrekt ettiketieren
Beschriftungsprogramm
Der Verein bienen.ch hat zudem ein eigenes Qualitätssiegel und hat sich zum Ziel gesetzt, über die geltenden
Lebensmittelgesetze hinaus beste Qualität zu garantieren. Mehr Informationen zum sogenannten Siegelimker findest du hier.