In der Schweiz ist jeder für die Qualität seines Honigs und der daraus produzierten Produkte selber verantwortlich. Wer Honig produziert und in Verkehr bringt ist Lebensmittelproduzent und ist
verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu befolgen. In Verkehr bringen bedeutet jede Form der entgeltlichen (Verkauf) oder auch
unentgeltlichen Abgabe (Geschenk).
Auf bienen.ch gibt es ausführliche Dokumente zum Thema Honigverkauf:
Zusammenstellung von Gesetzesgrundlagen zum Honigverkauf
Empfehlungen für Honigglasetiketten
Honig korrekt etikettieren
Willst du Siegelimker werden?
Der Verein Bienen Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Qualität
zu garantieren.
Wenn du Siegelimker werden willst, melde Dich über unser Kontaktformular und lasse dich informieren. Sie
werden Dir aufzeigen, welche Vorteile Du als Gold-Siegelimker hast und Dir den Weg bis zur Betriebsprüfung erklären. Viele Informationen findest du auch auf der Webseite von Bienen.ch.