In der Schweiz ist jeder für die Qualität seines Honigs und der daraus produzierten Produkte selber verantwortlich. Wer Honig produziert und in Verkehr bringt ist Lebensmittelproduzent und ist verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu befolgen. In Verkehr bringen bedeutet jede Form der entgeltlichen (Verkauf) oder auch unentgeltlichen Abgabe (Geschenk).

 

Auf bienen.ch gibt es ausführliche Dokumente zum Thema Honigverkauf:

 

Zusammenstellung von Gesetzesgrundlagen zum Honigverkauf

Empfehlungen für Honigglasetiketten

Honig korrekt etikettieren


Willst du Siegelimker werden?

 

Der Verein Bienen Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Qualität zu garantieren.

 

Wenn du Siegelimker werden willst, melde Dich über unser Kontaktformular und lasse dich informieren. Sie werden Dir aufzeigen, welche Vorteile Du als Gold-Siegelimker hast und Dir den Weg bis zur Betriebsprüfung erklären. Viele Informationen findest du auch auf der Webseite von Bienen.ch.