Willst du Siegelimker werden?

 

Der Verein Bienen Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Qualität zu garantieren.

 

Wenn du Siegelimker werden willst, melde Dich bei unserem Betriebsprüfer-Team und lasse dich informieren. Sie werden Dir aufzeigen, welche Vorteile Du als Gold-Siegelimker hast und Dir den Weg bis zur Betriebsprüfung erklären. Viele Informationen findest du auch auf der Webseite von Bienen.ch.

 

Schritt für Schritt zum "Goldsiegel" apisuisse

  1. Die nötige Checkliste für die Qualitätskontrolle und das Reglement zum Honig-Qualitätssiegel apisuisse von der VDRB Homepage: http://www.bienen.ch herunterladen.
  2. Die Checkliste probehalber für sich oder zusammen mit Hilfe eines Betriebsprüfers durcharbeiten.
  3. Das für alle Imker obligatorische "Bestandeskontrollblatt" muss ausgefüllt sein.
  4. Das für alle Imker obligatorische "Erfassungsblatt zur Selbstkontrolle" muss nachgeführt sein.
  5. Der Wassergehalt jeder Honigcharge (Los) ist bestimmt und dokumentiert (max. 18.5% Wasser). Mindest 1 Los pro Jahr, sinnvoller ist 1 Los pro Ernte und Stand.
  6. Von jedem Honig-Los ist ein Rückstellmuster von mind. 250 g 3 Jahre aufzubewaren. Diese sind auf Verlangen dem Betriebskontrolleur oder Lebensmittelinspektor gegen Quittung zu übergeben.
  7. Den zuständigen Betriebsprüfer des Vereins für einen Termin zur Betriebsprüfung anfragen.
  8. Bei der Betriebskontrolle füllt der Betriebsprüfer die Checkliste für die Qualitätskontrolle zusammen mit dem Imker aus. In Begleitung mit dem Imker kann der Betriebsprüfer alle Teile des Betriebs betreten und einsehen.
  9. Unmittelbar nach der Betriebskontrolle gibt der Betriebskontrolleur das Resultat der Betriebsprüfung bekannt. Falls der Imker mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann er beim Honigobmann Einsprache erheben.
  10. Nach einer erfolgreichen Prüfung erfolgt die Registrierung beim VDRB-Sekretariat als Siegelimker und ein Zertifikat wird ausgestellt. Name und Adresse der berechtigten Siegelimker sind auf der VDRB Homepage publiziert.
  11. Der Imkerbetrieb wird in unregelmässigen Abständen, jedoch mindest einmal in 4 Jahren geprüft.
  12. Die berechtigten Siegelimker erhalten die Goldsiegel beim Betriebsprüfer.